Güte(r)-Verhandlung

Wenn aus einer Güte-Verhandlung eine Güter-Verhandlung wird …

Mit skrupelloser Lügerei hat es unser alter Scharbeutzer Vermieter geschafft, unser Mietverhältnis zu kündigen und im gleichen Atemzug diese Wohnung teurer zu vermieten. Ich habe aus hoch-richterlichem Mund erfahren dürfen, dass ein Vermieter natürlich mit seinem Eigentum umgehen kann, wie er will.
Dass das Gesetz ausdrücklich eine Kündigung zwecks Mieterhöhung verbietet, scheint man im Eutiner Amtsgericht nicht wirklich kennen zu wollen.

Die Güteverhandlung brachte keine gütliche Einigung, sondern machte nach wenigen Minuten mit der Aussage der Richterin, sie gedenke, die Klage abzuweisen, unser Anliegen chancenlos.

Mein Fazit:
Unser Rechtssystem öffnet dem, der mit Lügen umgeht, Tor und Tür – Lügen ist immer erlaubt, der/die Angelogene muss ja schließlich beweisen, dass eine Aussage nicht stimmt.

Mir als Theologin sträuben sich bei so einem Verständnis von Gerechtigkeit sämtliche Nackenhaare und von Güte kann ich in einer solchen ‚Güteverhandlung‘ wirklich nichts entdecken.

Das Thema ‚Hertz‘ ist damit für uns abgeschlossen! Viel zu lange haben wir uns mit diesem Menschen beschäftigt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert