Nur – dass unsere Wohnung in der Biberburg 13 gar keine Treppe bietet …
Gerade galt noch:
„… auf der von Euch nicht gemieteten Terrasse dürfen keine Stolperkabel liegen“ und „… ich als Eigentümer pflege sie, halte sie sauber und lasse sie auch von anderen bei meiner Abwesenheit pflegen.“
Gerade erst
hockte mein Vermieter direkt vor meiner Terrassentür, um dort sauber zu machen. Dass die Mieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht angekleidet waren, störte – ihn – nicht weiter!
Jetzt – mit Veröffentlichung Mitte Mai bei Kleinanzeigen – gilt:
Terrassenwohnung zu vermieten:
Die Stadtvilla bietet Südausrichtung mit zwei kaum einsehbaren Terrassen. Eine ca. 30 m² große Südwest- und eine ca.13 m² Südost Terrasse. Die Blickausrichtung von Süd/Ost/West verläuft direkt ins Grüne, auf alten Baumbestand und Wiesen.
Wie sich die Zeiten doch ändern :-))
Dass so ein Luxus nicht umsonst ist, versteht sich doch von selbst 😏:
Die Kaltmiete der Stadtvilla-Wohnung steigt monatlich um lockere 600,00€ auf knapp 2.000€.
Aber dafür ist auch der Garten nicht mehr mit gemietet.
Das Lachen bleibt einem da aber im Hals stecken!
Kleine Nachbemerkung:
Zwischenzeitlich ist seine Super-Ausschreibung durch eine Anzeige mit nur 8% Mieterhöhung ersetzt. Die Ausschreibung vom Mai kennt unser Vermieter nicht mehr.
Und
unser Vermieter ist ja großzügig: Im Schlichtungsgespräch bietet er uns – knapp 6 Monate nach erfolgter Kündigung und vorausgehender Schikanen und Unterstellungen seinerseits – nun einen neuen Mietvertrag an. Die Miete ist leicht erhöht, hat eine 6%ige Staffel p.A., und zur Beilegung aller strittigen Punkte wie z.B. der Gebrauch unserer Fasssauna dürfen wir die Kosten übernehmen.
Was ist das denn für eine Frechheit!
Das BGB verbietet übrigens in §573 eine Kündigung zum Zwecke einer Mieterhöhung.